Bereits mit der Geburt eines Kindes ist klar, dass auch dieses Leben nicht ewig währen wird. Die Endlichkeit des Seins ist allerdings eine Sache, mit der sich die wenigsten Menschen auseinandersetzen. Wer mitten im Leben steht, will oftmals keinen Gedanken an die eigene Sterblichkeit verschwenden und stattdessen die Zeit, die ihm auf Erden vergönnt ist, in vollen Zügen genießen. Dies ist nur allzu gut zu verstehen und auch richtig, kann aber dennoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das ewige Leben reine Utopie ist. Wer dies verdrängt, wird vielfach in seinem Innersten von Ängsten geplagt und sorgt sich darum, was mit seinen Angehörigen nach dem eigenen Tod geschieht. Zudem ist es auch kein schöner Gedanke, dass das Eigentum, das man sich im Laufe des Lebens hart erarbeitet hat, nach dem eigenen Ableben an jemanden fällt, der nicht in der Gunst des Erblassers steht. Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte erweist sich die Testamentserrichtung als gute Sache, obgleich sie bedeutet, dass man sich mit dem eigenen Tod befassen muss. Hat man diese Hemmschwelle erst einmal überwunden, kann man Vorkehrungen treffen und zumindest diese Sorge aus der Welt schaffen. Zunächst ist es vielleicht unangenehm, den eigenen Tod so stark zu fokussieren, doch langfristig verschafft man sich mehr Sicherheit und kann sein Leben besser genießen, wenn alles geregelt ist.

Nutzen auch Sie die Möglichkeiten der in Deutschland verfassungsrechtlich verankerten Testierfreiheit als Ausdruck der Privatautonomie und regeln Sie zu Lebzeiten, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Hab und Gut geschehen soll. Es ist natürlich kein schöner Gedanke, dass man eines Tages seinen geliebten Partner, die Kinder oder andere Angehörige voller Trauer zurücklässt. Noch schlimmer ist es dann allerdings, wenn diese mit der Erbschaft vollkommen überfordert sind, nur rätseln können, was der Verstorbene gewollt hätte, und darüber schlussendlich in Streit geraten. Um dies zu vermeiden gilt es, klare Verhältnisse zu schaffen. Am besten gelingt dies, indem man ein Testament schreibt, das den letzten Willen unmissverständlich und auch rechtswirksam zum Ausdruck bringt. Auf diese Art und Weise lässt sich das Konfliktpotenzial im Erbfall erheblich reduzieren. Darüber hinaus ergibt sich für künftige Erblasser so auch die Möglichkeit, etwas Gutes zu tun, indem sie ein Testament zugunsten einer wohltätigen Organisation errichten. So kann man beispielsweise einen Tierschutzverein, die Krebshilfe oder auch ein SOS-Kinderdorf in seiner Verfügung von Todes wegen bedenken.

Möglichkeiten einer Nachlassvorsorge

Im Zuge einer aktiven Nachlassvorsorge geht es stets darum, die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu verwirklichen. Das deutsche Erbrecht kennt diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten, so dass man folgendermaßen für den eigenen Erbfall vorsorgen kann:

Weitere Vorsorgemöglichkeiten

Menschen, die auf Nummer sicher gehen und bestmöglich vorsorgen möchten, sollten nicht nur an ihren Nachlass denken, sondern auch daran, dass sich beispielsweise ihr Gesundheitszustand in einer Art und Weise verschlechtern kann, dass sie nicht mehr dazu in der Lage sind, ihren Willen zu äußern oder sich einen freien Willen zu bilden. Grundsätzlich gibt es im deutschen Rechtswesen zwar für alle Eventualitäten Normen und Regelungen, aber eine eigene Vorsorge ist stets vorzuziehen. Für den Fall der Fälle sollte man daher die folgenden Maßnahmen zumindest in Betracht ziehen:

Ratgeber und Unterstützung in Sachen Vorsorge

Einschlägige Fachliteratur und auch Online-Portale wie der vorliegende Ratgeber informieren rund um das Testament und weitere Formen der Vorsorge. Künftige Erblasser sollten nicht davor zurückscheuen, sich einzulesen und so in Erfahrung zu bringen, wie sie vorsorgen und beispielsweise ihren Nachlass regeln können. Gleichzeitig darf man allerdings nicht den Fehler machen, zu glauben, man wisse so um alle relevanten Details. Als juristischer Laie kann man natürlich auf zahlreiche Muster und Vorlagen zurückgreifen, doch eine individuelle und auf den Einzelfall zugeschnittene Rechtsberatung durch einen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht ist durch nichts zu ersetzen.

© 2024 Testament.zurecht.de | Impressum | Datenschutz